04. Juli 2008
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Die Bilder, die der Hochzeitsfotograf von Ihrem schönsten Tag, aufgenommen hat, stehen Ihnen selbstverständlich frei zur Verfügung. Es ist dem frisch vermählten Ehepaar erlaubt, diese für private Zwecke nach ihrem Wunsch, beispielsweise für Abzüge, weiter zu verwenden.
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